Kollektives Arbeitsrecht

Dialog und Verhandlungen der Sozialpartner haben in der Schweiz eine lange Tradition. Das Ergebnis ist eine hohe Anzahl von Gesamtarbeitsverträgen mit Detailvorschriften, die für eine Vielzahl von Betrieben gelten. Es ist nicht immer einfach, sich darin zurecht zu finden. Dabei spielt auch die innerbetriebliche Mitwirkung durch die gewählte Arbeitnehmervertretung eine grosse Rolle.

Licci Rechtsanwältin bietet Ihnen Beratung und Lösungen zu folgenden Themen:

 
..Anwendbarkeit von Gesamtarbeitsverträgen
..Auslegung von Gesamtarbeitsverträgen
..Kontrolle und Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen
..Innerbetriebliche Mitwirkung

..Rechte und Pflichten bei Massenentlassungen

..Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
..Sozialplan
..Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei Wechsel der Pensionskasse
..Arbeitnehmervertretung in Pensionskassen
..Besondere Vorgaben zu Kündigungen in Gesamtarbeitsverträgen
..Kündigungen und Verbandstätigkeit

Es werden keine Mandate zu Rechten und Pflichten bei Betriebsübergängen und Massenentlassungen im Kanton Zürich übernommen.