EU-Arbeitsrecht


Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, beeinflusst das EU-Arbeitsrecht sowohl das hiesige Arbeitsrecht als auch das Wirken von im EU-Raum tätigen schweizerischen Unternehmen massgeblich. Auch die schweizerischen Behörden sind davon berührt. Der Umgang mit Unternehmen und Arbeitskräften aus dem EU-Raum setzt ganz allgemein Kenntnis der EU-Mindeststandards voraus.

Bei Licci Rechtsanwältin finden Sie Kompetenzen in folgenden Bereichen:



..Freizügigkeitsabkommen
..Flankierende Massnahmen
..Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz
..Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen
..Tripartite Kommissionen
..Einreise und Aufenthalt
..Entsendegesetz
..Koordination der Sozialversicherungen
..EU-Entsenderichtlinie
..EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz
..EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
..EU-Richtlinien zu Arbeitnehmerrechten bei Umstrukturierungen
..EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung
..Europäischer Betriebsrat
..EU-Konzept der Mitwirkung der Sozialpartner und des Sozialen Dialogs

Es werden keine Mandate zu Rechten und Pflichten bei Massenentlassungen im Kanton Zürich übernommen.