Arbeitsvölkerrecht
Die Schweiz ist an zahlreiche völkerrechtliche Übereinkommen gebunden, welche ausdrücklich oder auf Umwegen auf Arbeitsverhältnisse Bezug nehmen. Die nationalen Gesetze sind klar davon beeinflusst. Da das Bundesgericht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in jüngster Zeit wiederholt zur Problemlösung auf Bestimmungen aus völkerrechtlichen Übereinkommen zurückgegriffen hat, ist für arbeitsrechtliche Fälle oft auch Kenntnis dieser Bestimmungen nötig. Arbeitsvölkerrechtliche und selbstverpflichtende Normen können Unternehmen überdies als Leitfaden für menschenwürdige und inklusive Arbeitsbedingungen dienen.
Licci Rechtsanwältin bietet Beratung und Lösungen zu folgenden Themen:
..Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation
..Völkerrechtliche Übereinkommen mit Arbeitsplatzbezug, insbesondere UN-Pakte
..EMRK (z.B. Überwachung am Arbeitsplatz, Umgang mit Whistleblowern, Vereinigungsfreiheit)
..Selbstverpflichtende Normen für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze, UN-Global Compact)